Behandlungspflege

Auszug aus der Pflegerichtlinie zum SGB V
Ärztliche Anordnungen:
- Blutdruck/Puls/Blutzucker messen
- Medikamentenbereitstellung und -Verabreichung (z.B. auch Insulin-Injektionen bei Diabetikern)
- künstliche Ernährung
- Pflege nach einer Operation
- Anlegen und Wechseln von Verbänden jeglicher Art
- Darmeinläufe/ -Entleerung
- Katheterpflege
- Infusionstherapie
- Inhallationstherapie
- sowie alle genannten Leistungen aus der Grundpflege