Betreuungsleistungen
Dement Erkrankte können seit der Pflegeversicherungsreform zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Der Pflegedienst Rundumpflege-Zuhause bietet speziell in diesem Bereich Leistungen an.
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Vorlesen, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder verschiedene andere Beschäftigungen.
- Begleitung zu gesellschaftlichen Ereignissen (Theater, Kino, Feste).
- Die stundenweise Betreuung bei Abwesenheit der Pflegeperson.
- Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen.
Gern beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Beantragung zusätzlicher Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI.