Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
z.B. Unterstützung beim Medikamentenmanagement
Nach § 45 b SGB XI steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 bzw. dessen Angehörige monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zur Verfügung.
Gerne übernehmen wir Tätigkeiten wie:
- Rezeptbestellung bei Ihrem Hausarzt
- Abholung der Rezepte bei Ihrem Hausarzt
- Bestellung der Medikamente in Ihrer Wunschapotheke
- Lieferung der Medikamente zu Ihnen nach Hause
- Abholung von Überweisungen, Medikamentenplänen, Laborbefunde o.ä. bei Ihrem Hausarzt
- Behördengänge
- uvm.